Informationen für Lehrende

 
Sie haben Interesse in Erstorientierungskursen zu unterrichten?
 

Alle in Erstorientierungskursen (EOK) eingesetzten Lehrkräfte müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Zulassung nach §15 Integrationskursverordnung (IntV)
  • philologischer Hochschulabschluss (mind. Bachelor oder Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) Stufe 6)
  • pädagogischer Hochschulabschluss (mind. Bachelor oder DQR Stufe 6)
  • Personen mit
    • anderweitigem Hochschulabschluss (mind. Bachelor oder DQR Stufe 6) oder
    • mind. 120 erbrachten ECTS in einem (noch) nicht abgeschlossenen pädagogischen oder philologischen Hochschulstudium oder
    • erfolgreich bestandener Zwischenprüfung bzw. Vordiplom in einem pädagogischen oder philologischen Hochschulstudium oder
    • einem beruflichen Abschluss auf Stufe DQR 6 oder 
    • einem pädagogischen oder sprachlichen beruflichen Abschluss ab Stufe DQR 4

      müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen, um im Erstorientierungskurs eingesetzt werden zu können:

    • nachgewiesene Fortbildung im Deutsch als Fremdsprache-/Deutsch als Zweitsprache-Bereich im Umfang von mind. 80 Unterrichtseinheiten (UE)
    • nachgewiesene hauptamtliche oder ehrenamtliche Sprachlehrerfahrungen im Umfang von mind. 200 UE

Alle Lehrkräfte benötigen einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER); ausgenommen sind Personen, deren Schulabschluss, beruflicher Bildungsabschluss oder Hochschulbildung in deutscher Sprache erfolgte.

Bei konkretem Interesse, in einem Erstorientierungskurs zu lehren, kontaktieren Sie gerne die kursdurchführenden Träger. Zu einer Übersicht des BAMF über die Standorte und Ansprechpersonen gelangen Sie mit einem Klick hier.

Weitere Informationen:
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